- Der Höchstbetrag der Sozialversicherungsleistungen, die Sie aufgrund eines Ex-Ehepartners erhalten können, beträgt 50% dessen, was Ihr Ex-Ehepartner bei Erreichen des vollen Rentenalters erhalten würde. (Das volle Renteneintrittsalter variiert je nach dem Jahr, in dem Sie geboren wurden.) Der Ehegattengeldbetrag wird weiter reduziert, wenn Sie sich anmelden, bevor Sie Ihr volles Ruhestandsalter erreicht haben.
- Sie können die Sozialversicherungsleistung eines lebenden Ex-Ehepartners nicht einsammeln, wenn Sie wieder verheiratet sind. (Sie können den Datensatz eines verstorbenen Ex-Ehepartners abholen, wenn Ihre Wiederverheiratung nach dem Erreichen des 60. Lebensjahrs eingetreten ist.)
- Wenn Sie die Sozialleistungen eines Ex-Ehepartners einsammeln und wieder heiraten, werden die Leistungen auf der Grundlage der Aufzeichnungen Ihres Ex-Ehepartners eingestellt.
- Sie müssen mindestens ein Jahr lang mit einem neuen Ehepartner verheiratet sein, bevor Sie einen Antrag auf Ehegattengeld stellen können.
- Wenn Sie ungefähr wissen, was Ihr Ex-Ehepartner verdient hat, und ihr Geburtsdatum, können Sie einen Sozialversicherungsrechner verwenden , um ihren Nutzen zu schätzen. Der einzige Weg, um sicher zu finden, was Ihre Sozialversicherungsleistung auf der Grundlage der Aufzeichnungen Ihres Ex-Ehepartners ist, ist, sie zu fragen, wie hoch der Erstversicherungsbetrag ist. Der Erstversicherungsbetrag (PIA) ist der Leistungsbetrag, den sie bei Erreichen des vollen Rentenalters erhalten würden. Wenn Sie die Sozialversicherung anrufen, um das herauszufinden, können sie es Ihnen nicht sagen.
- Ihr Ex-Ehepartner muss keine eigenen Sozialversicherungsleistungen beantragen, damit Sie Anspruch auf eine Leistung haben, die auf seinen Unterlagen beruht, aber sie müssen Anspruch auf diese Leistungen haben. (Das bedeutet, dass sie ausreichend gearbeitet haben müssen, um Anspruch auf die Sozialversicherung zu haben, und dass sie mindestens 62 Jahre alt sein müssen. Dies ist das früheste Alter, in dem Sie Anspruch auf die Altersrente der Sozialversicherung haben.
- Wenn ein Ex-Ehepartner Leistungen bezieht, die auf Ihren Unterlagen basieren, verringert dies in keiner Weise Ihre Sozialleistungen oder die der Familie. Wenn Sie auf der Grundlage eines Ex-Datensatzes eine Datei ablegen, reduziert dies nicht ihre Vorteile oder die Vorteile eines aktuellen Ehepartners.
- Wenn Sie am oder nach dem 2. Januar 1954 geboren werden, erhalten Sie automatisch Sozialversicherungsleistungen, wenn Sie Sozialhilfe beziehen, und Sie erhalten automatisch den größeren Ihrer eigenen Leistungen oder einen Ehegattenbonus. Sie können nicht wählen, was Sie erhalten, es sei denn, Sie sind Witwe oder Witwer - dann gelten besondere Regeln.
- Wenn Sie am oder vor dem 1. Januar 1954 geboren wurden und Sie bis zur vollständigen Rente warten müssen, haben Sie die Möglichkeit, einen eingeschränkten Antrag einzureichen, so dass Sie nur die Ehegattenrente erhalten, während sich Ihr eigener Leistungsbetrag weiter ansammelt Verspätete Altersgutschriften von Ihrem vollen Renteneintrittsalter bis zu Ihrem Alter von 70. Wenn Sie 70 erreichen, können Sie zu Ihrem eigenen Leistungsbetrag wechseln. Diese eingeschränkte Anwendungsmöglichkeit ist nicht verfügbar, wenn Sie vor Ihrem vollen Renteneintrittsalter einreichen und aufgrund der neuen Sozialversicherungsgesetze nicht verfügbar sind, wenn Sie am oder nach dem 2. Januar 1954 geboren wurden.
- Wenn Ihr Ex-Ehepartner jünger ist als Sie, können Sie zuerst Ihren eigenen Vorteil einziehen (weil Sie das 62. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und Sie noch nicht dazu berechtigt sind) und dann auf das Sammeln umsteigen, sobald Sie Anspruch auf ihren eigenen haben (was wäre, wenn sie 62 Jahre alt werden). Angenommen, Sie sind 62 Jahre alt und Ihr Ex-Ehepartner ist 58 Jahre alt. Mit 62 Jahren können Sie eine Leistung basierend auf Ihrem Datensatz sammeln (aber reduziert werden, weil Sie früher angemeldet haben) und dann im Alter von 66 Jahren 62) zu einem Vorteil wechseln, basierend auf ihren Aufzeichnungen, obwohl dies auch reduziert werden würde, weil Sie früh eingereicht haben. Dies würde nur zu Ihrem Vorteil sein, wenn Ihr Ehegattenbonus basierend auf 50% von Ihnen (und weiter reduziert, weil Sie früh eingereicht haben) höher wäre als Ihr Nutzen basierend auf Ihrer eigenen Aufzeichnung.
Eine weitere Sache, die Sie im Auge behalten sollten: Wenn Sie vor Erreichen Ihres vollen Rentenalters Leistungen irgendeiner Art erhalten und weiterarbeiten, können Sie, wenn Sie in diesem Jahr mehr als die zulässige Sozialversicherungsgrenze verdienen, einige Leistungen zurückzahlen. Sobald Sie das volle Renteneintrittsalter erreicht haben, gilt dieses Einkommenslimit nicht mehr und Sie können einen beliebigen Betrag eingeben und Ihre Leistungen abheben.