Eingeschränkte Anwendungen für Sozialversicherungsleistungen

In einigen Fällen müssen Sie eine so genannte eingeschränkte Anwendung verwenden, um die Vorteile Ihrer Sozialversicherung optimal zu nutzen. Die neuen Sozialversicherungsbestimmungen, die am 2. November 2015 in Kraft getreten sind, haben das Recht geändert, einen eingeschränkten Antrag für am oder nach dem 2. Januar 1954 Geborene zu stellen. Ich beziehe alle folgenden Regeln.

Da es verschiedene Arten von Sozialversicherungsleistungen gibt, für die Sie berechtigt sind, teilt eine eingeschränkte Anwendung, die manchmal als "Beschränkung des Anwendungsbereichs" Ihrer Anwendung bezeichnet wird, dem Sozialversicherungsamt mit, dass Sie nicht gleichzeitig alle Leistungen beantragen, für die Sie Anspruch haben .

Stattdessen beschränken Sie den Anwendungsbereich Ihrer Anwendung auf nur einen Leistungstyp. In vielen Fällen können Sie sich später für einen anderen Leistungstyp bewerben. Um zu verstehen, warum Sie diese funkige Regel verwenden sollten, werfen Sie einen Blick auf einige Arten von Sozialleistungen, für die Sie möglicherweise in Frage kommen:

Wie können Sie diese Regeln nutzen, um Ihre Vorteile zu steigern?

Wenn Sie am oder vor dem 1. Januar 1954 geboren sind, derzeit verheiratet sind oder geschieden sind und Anspruch auf eine Leistung aus der Aufzeichnung eines Ehegatten haben , sobald Sie das volle Rentenalter erreicht haben (vorausgesetzt, Sie haben Ihre Leistungen noch nicht in Anspruch genommen) eine eingeschränkte Anwendung, um einen Ehegattenvorteil zu beanspruchen, während Ihr eigener Vorteil weiter wächst.

Sie können dann zu Ihrem eigenen höheren Leistungsbetrag wechseln, wenn Sie 70 Jahre alt sind.

Wenn Sie am oder nach dem 2. Januar 1954 geboren wurden, darf ein eingeschränkter Antrag nicht zum Zwecke der Inanspruchnahme einer Ehegatten- oder Ehegattenrente verwendet werden - Witwen und Witwer können jedoch weiterhin einen eingeschränkten Antrag zu jedem Anspruchsalter verwenden.

Im Online-Handbuch für das System der sozialen Sicherheit (POMS) finden Sie im Abschnitt Anwendungsbereich der Anwendung:

"Ein Anspruchsteller kann beschließen, den Anwendungsbereich des Antrags zu begrenzen oder einzuschränken, um eine Klasse von Leistungen auszuschließen, für die er / sie aus irgendeinem Grund Anspruch haben kann (außer wenn eine Anmeldung als zutreffend erachtet wird). Der Grund kann darin bestehen, höhere laufende Leistungen zu erhalten oder die Höhe der Leistungen über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu maximieren, einschließlich der Auswirkungen von verzögerten Ruhestandsgutschriften (DRCs). "

Im Folgenden sind einige wichtige Punkte zu den eingeschränkten Anwendungsregeln aufgeführt:

  1. Ein Ehegatte muss das volle Renteneintrittsalter erreicht haben und am oder vor dem 1.1.1954 geboren sein, um einen beschränkten Antrag auf eine Ehegattenrente einzureichen - und darf seine eigenen Leistungen noch nicht begonnen haben.
  2. Ein Witwer / Witwer oder Hinterbliebener eines verstorbenen Ex-Ehepartners kann einen eingeschränkten Antrag stellen, auch wenn er das volle Rentenalter noch nicht erreicht hat und unabhängig davon, wann er geboren wurde.
  3. Ein Kläger, der ein Kind betreut (unter 16 Jahren oder ein behindertes erwachsenes Kind), das Anspruch auf Kindergeld hat, kann die Möglichkeit haben, den Antrag auf Leistungen des Ehegatten auch dann zu beschränken, wenn das volle Rentenalter noch nicht erreicht ist.

Eingeschränkte Anwendungen und Vorteile für Ehegatten

Zu Punkt eins über POMS sagt (GN 00204.020D.1):

"In der Tat hat ein Ehepartner, der Anspruch auf das volle Ruhestandsalter (FRA) hat, das Recht, den Antrag auf Ausschluss von RIB zu beschränken. Nehmen Sie jedoch immer dann, wenn der Ehegatte für RIB versichert ist, eine RIB-Anwendung in einer reduzierten Leistungslage an, da die Bestimmung der "fiktiven Einreichung" gilt. "

Für jeden, der vor dem vollen Rentenalter einreicht, bleibt die obige Regel bestehen. Eine "reduzierte Leistung" bedeutet, dass Sie vor dem Erreichen des vollen Rentenalters einreichen. Wenn Sie vor dem Erreichen des vollen Rentenalters einreichen, wenn Ihr Ehepartner bereits seine Leistungen beantragt hat (im Falle eines Ex-Ehepartners muss er das Alter von 62 Jahren erreicht haben, muss aber noch nicht angemeldet sein), gilt dies als erfüllt für die Ehegattenleistungen gleichzeitig beantragen Sie für Ihre eigenen Ruhestandsleistungen anmelden. Die Einreichung vor dem vollen Renteneintrittsalter verhindert, dass Sie Anspruchsstrategien anwenden, mit denen Sie später möglicherweise zwischen den Leistungen wechseln können.

Für Personen, die am oder nach dem 1. Januar 1954 geboren wurden, gilt bei der Anmeldung von Leistungen nun auch, dass Sie alle Leistungen beantragen, für die Sie Anspruch haben. Sie sind nicht in der Lage, den Anwendungsbereich Ihrer Anwendung auf nur einen Leistungstyp zu beschränken, es sei denn, Sie sind Witwe oder Witwer. Personen, die am oder vor dem 1.1.1954 geboren wurden, können jedoch weiterhin einen eingeschränkten Antrag stellen.

Hinweis: Wenn Ihr Ehepartner noch keine Leistungen beantragt hat, gelten Sie nicht als Ehepartner. Später, wenn sie anschließend ihre eigenen Leistungen beantragen, treten die Regeln für die Anmeldung in Kraft, und wenn Ihr Ehegattenbonus jeden Monat mehr ist als Ihr eigener Vorteil, wird der zusätzliche Betrag automatisch an Sie ausgezahlt.

Eingeschränkte Anwendungen und Widow / Witwer-Vorteile

Zu Punkt zwei oben, sagt POMS (Abschnitt GN 00204.020E.4.a):

"Eine Witwe oder ein überlebender geschiedener Ehegatte möchte möglicherweise eine reduzierte RIB vom Anwendungsbereich des Antrags ausnehmen und die Einreichung einer nicht reduzierten RIB wegen des immer größeren Betrags, der nach FRA aufgrund von DRCs zu zahlen ist, aufschieben." Daher muss das Büro für Soziale Sicherheit eine Erklärung wie "Ich möchte nicht, dass dieser Antrag als Antrag auf Kürzung der Leistungen auf meinen eigenen Unterlagen betrachtet wird" entgegennehmen.

Das heißt, wenn Ihr Ehepartner oder Ex-Ehepartner verstorben ist und Sie Anspruch auf eine Witwen- / Witwerrente haben, haben Sie mehr Spielraum, um den Umfang Ihres Antrags einzuschränken, auch wenn Sie das volle Rentenalter noch nicht erreicht haben unabhängig von Ihrem Geburtsdatum.

Sie können dies tun, um eine Witwenrente für mehrere Jahre zu beanspruchen, während Sie Ihrem eigenen Vorteil erlauben, weiter aufgeschobene Altersgutschriften zu sammeln. Im Alter von 70 Jahren können Sie dann zu Ihrem eigenen, jetzt größeren Leistungsbetrag wechseln.

Eingeschränkte Anwendungen bei der Betreuung eines Kindes

Zu Punkt 3 oben sagt POMS (GN 00204.020F.2.a):

"Ein Antragsteller, der zwischen 62 und FRA ist, hat ein Kind (unter 16 Jahren oder ein Kind mit Behinderung) des NH (Nummerninhabers), das Anspruch auf Kindergeld hat und ein Ehepartner ist Vorteile gelten nicht für reduzierte RIB. Er kann RIB durch eine klare Ablehnung vom Geltungsbereich des Antrags auf Leistungen des Ehegatten ausnehmen. "

Ich glaube an die Zukunft, dass diese Bestimmung nur für diejenigen gilt, die am oder vor dem 1.1.1954 geboren sind. Zusätzlich zu Punkt 3 oben gibt es auch besondere Bestimmungen, wenn Sie Anspruch auf eine Invalidenversicherung haben, die es Ihnen ermöglicht, Leistungen für Ehegatten zu beantragen, während Sie noch keine eigene Altersversorgung beantragt haben.

Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, auf solche Behinderten- oder Kindergeldstrategien näher einzugehen, und dieser Autor hat die Auswirkungen der neuen Regeln für Situationen, die Kindergeld oder Invaliditätsleistungen betreffen, noch nicht vollständig bewertet.

Weil die Regeln komplex sind, suchen einige Paare den Rat eines Anwalts, um sie über ihre besten Ansprüche zu beraten. Ein Leser hat mir eine E-Mail geschickt, weil die Sozialversicherung ihnen gesagt hat, dass sie keine eingeschränkte Anwendung brauchen. Ich erhielt eine gründliche Antwort von einem Anwalt für soziale Sicherheit.

Wenn Sie verheiratet sind oder eine Witwe / Witwer sind, kann Ihnen ein Sozialversicherungsrechner (Online-Software) oft die Art von Analyse liefern, die Sie benötigen, um den besten Ansatz für die soziale Sicherheit für Ihre Situation zu finden.

Wenn Sie unterhaltsberechtigte Personen haben, mehrere ehemalige Ehegatten Anspruch auf Leistungen bei Invalidität haben oder andere Schwierigkeiten haben, können die Dienste eines Rechtsanwalts angemessen sein.