Wie lange um staatliche Steuerregister zu führen

Verjährung durch den Staat

Im Allgemeinen sollten Personen ihre Steuererklärungen und Belege zu ihren Steuererklärungen (wie Formular W-2 und Quittungen für verschiedene Steuerabzüge) mindestens so lange aufbewahren, wie es die staatliche Steuerbehörde und / oder die Steuerbehörde wünschen die Steuererklärung prüfen. Für die meisten Menschen bedeutet das, dass Sie Ihre Steuerunterlagen mindestens drei Jahre lang aufbewahren müssen, nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben.

Einige Staaten haben eine längere Verjährungsfrist. In diesem Fall sollten Sie Ihre Steuerunterlagen so lange aufbewahren, wie die Verjährungsfrist für eine bestimmte Steuererklärung noch offen ist.

Die Verjährungsfrist gibt der IRS drei Jahre, um Ihre Steuererklärung zu überprüfen. Die meisten Staaten folgen dieser Bundes-Drei-Jahres-Regel, aber es gibt ein paar Staaten, die ihre eigenen Verjährungsfristen für Steuerprüfungen geschaffen haben.

Verjährung durch den Staat

Diese Staaten haben eine Verjährungsfrist, die sich von den IRS-Regeln unterscheidet:

Ihre Aktionen können die Verjährungsfrist beeinflussen

Die Verjährungsfrist deckt möglicherweise nicht alle Situationen ab, und jedes Bundesland hat seine eigenen Vorbehalte, selbst solche, die allgemein den IRS-Regeln entsprechen. Wenn Sie beispielsweise Ihre Bundessteuererklärung geändert haben oder Ihre Bundessteuererklärung vom IRS angepasst wurde, können die Verjährungsfristen für Ihre Steuererklärung neu gestartet werden. Das Unterschreiben jeglicher Art von Zahlungsvereinbarung oder -angebots in Verbindung mit dem Status kann auch die Statusverjährung zurücksetzen.

Die Verjährungsfrist gilt nicht für Betrug oder Steuerhinterziehung. Außerdem gibt es in der Regel keine Verjährungsfrist für das Versäumnis, eine Erklärung einzureichen. Um sicherzugehen, möchten Sie vielleicht die ersten beiden Seiten Ihrer Steuererklärungen als Beweis dafür aufbewahren, dass Sie tatsächlich eine Datei angelegt haben.

Quelle: Larry Tunnell, Cindy Seipel und Ed Scribner, "Federal and State Steuerregister Retention", The CPA Journal