Informationen zum Abziehen von Meilen für Reisen

Die Arbeit kann für manche Menschen teuer werden, insbesondere für diejenigen, die von ihren Arbeitsplätzen weit entfernt wohnen. Es wäre schön, wenn Sie für einige oder alle Kosten, die mit dem Pendeln zu Ihrem Job verbunden sind, einen Steuerabzug beanspruchen könnten. Leider können die meisten Leute nicht.

"Im Allgemeinen ist das Pendeln von und zur Arbeit eine nicht abzugsfähige persönliche Ausgabe. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Steuerpflichtige vorübergehend außerhalb seines Stadtgebiets reisen muss", sagte Kris Síolka, EA von der National Association of Tax Fachleute.

Weg von zu Hause weg

Was abzugsfähig ist und was nicht, beginnt mit Ihrem "Steuerheim".

"Im Allgemeinen ist Ihre Steuerheimat Ihr gewöhnlicher Geschäftsort oder Dienstort, unabhängig davon, wo Sie Ihr Familienheim unterhalten. Es umfasst die gesamte Stadt oder den allgemeinen Bereich, in dem sich Ihr Unternehmen oder Ihre Arbeit befindet", erklärt das IRS in Publikation 463 .

Im einfachen Englisch kann das Pendeln als Einzelabzug gelten, wenn Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie von einem Unternehmensstandort zum anderen reisen, zum Beispiel von Ihrem regulären Arbeitsort zu einer Zweigstelle, einem Kundenbüro oder irgendwo anders, um Geschäfte zu machen im Namen Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen jedoch keine Kilometerkosten erstatten oder die Kosten werden nicht abzugsfähig. Sie können die Kosten, die mit der Reise verbunden sind, nicht von Ihrem Haus zu Ihrem Steuerheim abziehen.

Wenn Sie sich qualifizieren, können Sie diesen Abzug als Aufwand für die Mitarbeiter mit Formular 2106 und Anhang A geltend machen.

Sie müssen angeben, anstatt den Standardabzug zu nehmen, und Ihre gesamten Mitarbeitergeschäftsausgaben müssen 2 Prozent Ihres bereinigten Bruttoeinkommens übersteigen. Sie können einen Abzug für den Restbetrag über diesen Betrag beanspruchen.

Wenn Sie vorübergehend Arbeit zugewiesen sind

Die IRS ermöglicht auch eine Abzug für Meilen, wenn ein Steuerzahler für eine vorübergehende Aufgabe "weg von zu Hause" reist.

Auch hier bedeutet "von zu Hause weg" Ihre Steuerheimat, nicht unbedingt, wo Sie wohnen. Wenn Sie von zu Hause zu Ihrem regulären Arbeitsort fahren, ist das nicht abzugsfähig, aber wenn Ihr Arbeitgeber erfordert, dass Sie woanders arbeiten, kann diese Kilometerleistung abzugsfähig sein.

"Eine vorübergehende Aufgabe an einem einzigen Ort ist eine, von der man erwartet, dass sie für ein Jahr oder weniger realistisch ist (und tatsächlich dauert)", heißt es in Publikation 463. Dieser vorübergehende Standort ist für einen Zeitraum von Zeit.

Die Quintessenz

Wenn Sie 800 Meilen pro Monat von zu Hause zur Arbeit auf einer Offshore-Bohrinsel reisen, ist dies nicht möglich. Selbst wenn sich der Standort des Rigs ändert, sind Ihre Pendelkosten eine nicht abzugsfähige persönliche Ausgabe, da jedes Rigg Ihr gewöhnlicher Arbeitsort ist und Ihre Steuerheimat.

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie jedoch für eine gewisse Zeit in seinem Home Office auf den Schreibtisch stellt, mit dem Verständnis, dass Sie in weniger als einem Jahr zur Arbeit an der Bohrinsel zurückkehren werden, ist die Reise zu diesem Standort geeignet. Wenn Sie vom Home-Office zum Rigg fahren müssen, um einen Auftrag für Ihren Arbeitgeber zu erledigen, ist dies ebenso möglich wie das Fahren vom Büro - oder vom Rigg aus - zum Standort des Kunden oder Kunden oder zu einem Geschäftstreffen.

Was genau kannst du abziehen? Der Standard-Kilometersatz beträgt zum 1. Januar 2017 53,5 Cent pro Meile. Sie haben die Möglichkeit, stattdessen einen Prozentsatz Ihrer tatsächlichen Fahrzeugkosten zu verlangen, einschließlich Gas, Versicherung, Parken, Mautgebühren, Reparaturen und Abschreibungen. Der Prozentsatz ist Ihre Geschäftsmeilen gegenüber persönlichen Meilen. Mit anderen Worten, wenn Sie 36.000 Meilen pro Jahr mit 18.000 Meilen für geschäftliche Zwecke und 18.000 für persönliche Reisen fahren, können Sie 50 Prozent Ihrer tatsächlichen Ausgaben abziehen.

Selbstständigkeit

Die Regeln ändern sich dramatisch, wenn Sie selbstständig sind. Wenn Sie Ihren Geschäftssitz verlassen, unabhängig davon, ob Sie von zu Hause aus arbeiten oder einen anderen Geschäftssitz unterhalten, können Sie Ihre Meilen sammeln und ab dem Moment, an dem Sie den Standort verlassen, Ihre Kosten berechnen, solange Sie geschäftlich unterwegs sind.

Aber die Regel "Geschäftsnutzung" gilt weiterhin. Wenn Sie einen Kunden 20 Meilen von Ihrem Geschäftssitz entfernt besuchen, können Sie einen Abzug basierend auf 40 Meilen für die Hin-und Rückfahrt nehmen. Aber wenn Sie auf dem Weg nach Hause einen Abstecher machen, um mit Freunden zu Abend zu essen, und wenn das Restaurant 10 Meilen entfernt ist, basiert Ihr Abzug immer noch auf 40 Meilen. Diese zusätzlichen 20 Meilen zählen nicht - es sei denn, Sie treffen sich aus geschäftlichen Gründen.

HINWEIS: Steuergesetze ändern sich regelmäßig, und Sie sollten sich mit einem Steuerfachmann für den aktuellsten Rat beraten. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sind nicht als Steuerberatung gedacht und ersetzen keine Steuerberatung.