Wie sich Scheidung auf Ihre Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen auswirkt
Sozialversicherungsleistungen für ehemalige Ehegatten arbeiten fast genauso wie Leistungen für derzeitige Ehegatten . Natürlich ist "fast" das Schlüsselwort. Da Sie nicht mehr verheiratet sind, gelten ein paar andere Regeln, aber Sie haben auch einige Optionen. Hier sind die Grundregeln und die Möglichkeiten, die Sie treffen können.
01 Die Länge deiner Ehe
02 Wenn einer oder beide von euch wieder heiraten
Sie können Leistungen auf Ihrem Ex-Datensatz sammeln, auch wenn er seit Ihrer Scheidung wieder verheiratet ist. Sie können jedoch nicht wieder heiraten und auf seinen Unterlagen sammeln, obwohl Sie die Unterlagen Ihres neuen Ehepartners einsammeln können. Wenn Sie nicht mit Ihrem zweiten Ehepartner verheiratet sind, gelten die gleichen Regeln für die Einziehung seiner Leistungen.
Es hat keinen Einfluss auf Ihre Leistung oder den Ihres Ex-Versicherten, selbst wenn Sie mehrmals verheiratet sind und alle diese Ehegatten auch Leistungen beziehen, die auf seinen Aufzeichnungen basieren.
03 Wie alt musst du sein?
Sie müssen mindestens 62 Jahre alt sein, um Sozialversicherung zu erhalten, wenn Ihr Ex noch lebt. Aber hier ist ein kleiner Haken, und es könnte zu Ihren Gunsten funktionieren. Wenn Sie vor dem 2. Januar 1954 geboren wurden, können Sie bis zum Erreichen des vollen Renteneintrittsalters warten und dann einen eingeschränkten Antrag stellen, um nur den Ehegattenanspruch geltend zu machen. Sie können dann zu Ihrem eigenen Leistungsbetrag wechseln, wenn Sie 70 Jahre alt sind. Diese Option ist nicht für diejenigen verfügbar, die am 2. Januar 1954 oder nach diesem Datum geboren wurden.
04 Auswirkungen auf die Vorteile Ihres Ex
Wenn Sie Leistungen auf der Grundlage der Aufzeichnungen Ihres Ex-Ehepartners beziehen, wird dies seine Leistungen in keiner Weise mindern oder beeinträchtigen. Es wird auch nicht das Recht seines neuen Ehegatten beeinträchtigen, Leistungen in seinem Arbeitsregister zu sammeln, wenn er sich wieder verheiratet.
05 Was ist, wenn Ihr Ex noch nicht im Ruhestand ist?
Wenn Ihr Ex noch keine Altersrente beantragt hat, obwohl er das Rentenalter erreicht hat, aber dafür qualifiziert ist, können Sie immer noch Ex-Ehepartner-Leistungen beantragen. Sie müssen jedoch die anderen Zulassungskriterien erfüllen, und Sie müssen seit mindestens zwei Jahren geschieden sein.
Im Gegensatz dazu müsste Ihr gegenwärtiger Ehepartner Sozialversicherungsbeiträge beantragen, damit Sie anspruchsberechtigt sind, wenn Sie noch verheiratet sind.
06 Wie viel wirst du erhalten?
07 Wenn dein Ex-Ehepartner verstorben ist
Sie können bereits im Alter von 60 Jahren Leistungen beantragen, die auf Ihren Aufzeichnungen basieren, wenn Ihr Ex verstorben ist.
Wenn Ihr Ex-Ehepartner verstorben ist und Sie ein behindertes Kind oder ein Kind unter 16 Jahren betreuen, das ebenfalls sein Kind ist und aufgrund seiner Aufzeichnungen Sozialversicherungsleistungen erhält, können Sie auch dann Geld einsammeln, wenn Sie nicht verheiratet waren 10 Jahre.