Sozialversicherungsleistungen nach der Scheidung

Wie sich Scheidung auf Ihre Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen auswirkt

Sozialversicherungsleistungen für ehemalige Ehegatten arbeiten fast genauso wie Leistungen für derzeitige Ehegatten . Natürlich ist "fast" das Schlüsselwort. Da Sie nicht mehr verheiratet sind, gelten ein paar andere Regeln, aber Sie haben auch einige Optionen. Hier sind die Grundregeln und die Möglichkeiten, die Sie treffen können.

  • 01 Die Länge deiner Ehe

    Ihre Ehe muss länger als 10 Jahre gedauert haben, um Anspruch auf Ehegattenleistungen für die Aufzeichnungen Ihres Ex-Ehepartners zu haben.
  • 02 Wenn einer oder beide von euch wieder heiraten

    Sie können Leistungen auf Ihrem Ex-Datensatz sammeln, auch wenn er seit Ihrer Scheidung wieder verheiratet ist. Sie können jedoch nicht wieder heiraten und auf seinen Unterlagen sammeln, obwohl Sie die Unterlagen Ihres neuen Ehepartners einsammeln können. Wenn Sie nicht mit Ihrem zweiten Ehepartner verheiratet sind, gelten die gleichen Regeln für die Einziehung seiner Leistungen.

    Es hat keinen Einfluss auf Ihre Leistung oder den Ihres Ex-Versicherten, selbst wenn Sie mehrmals verheiratet sind und alle diese Ehegatten auch Leistungen beziehen, die auf seinen Aufzeichnungen basieren.

  • 03 Wie alt musst du sein?

    Sie müssen mindestens 62 Jahre alt sein, um Sozialversicherung zu erhalten, wenn Ihr Ex noch lebt. Aber hier ist ein kleiner Haken, und es könnte zu Ihren Gunsten funktionieren. Wenn Sie vor dem 2. Januar 1954 geboren wurden, können Sie bis zum Erreichen des vollen Renteneintrittsalters warten und dann einen eingeschränkten Antrag stellen, um nur den Ehegattenanspruch geltend zu machen. Sie können dann zu Ihrem eigenen Leistungsbetrag wechseln, wenn Sie 70 Jahre alt sind. Diese Option ist nicht für diejenigen verfügbar, die am 2. Januar 1954 oder nach diesem Datum geboren wurden.

  • 04 Auswirkungen auf die Vorteile Ihres Ex

    Wenn Sie Leistungen auf der Grundlage der Aufzeichnungen Ihres Ex-Ehepartners beziehen, wird dies seine Leistungen in keiner Weise mindern oder beeinträchtigen. Es wird auch nicht das Recht seines neuen Ehegatten beeinträchtigen, Leistungen in seinem Arbeitsregister zu sammeln, wenn er sich wieder verheiratet.

  • 05 Was ist, wenn Ihr Ex noch nicht im Ruhestand ist?

    Wenn Ihr Ex noch keine Altersrente beantragt hat, obwohl er das Rentenalter erreicht hat, aber dafür qualifiziert ist, können Sie immer noch Ex-Ehepartner-Leistungen beantragen. Sie müssen jedoch die anderen Zulassungskriterien erfüllen, und Sie müssen seit mindestens zwei Jahren geschieden sein.

    Im Gegensatz dazu müsste Ihr gegenwärtiger Ehepartner Sozialversicherungsbeiträge beantragen, damit Sie anspruchsberechtigt sind, wenn Sie noch verheiratet sind.

  • 06 Wie viel wirst du erhalten?

    Der Vorteil, den Sie basierend auf der Arbeitsaufzeichnung Ihres Ex-Mitarbeiters haben, muss größer sein als der Nutzen, den Sie aus Ihrem eigenen Arbeitsrekord ziehen. Ansonsten können Sie nur auf eigene Kosten sammeln. Angenommen, Sie erhalten 50 Prozent Ihres Altersruhegelds, aber Sie müssen das volle Rentenalter erreicht haben.
  • 07 Wenn dein Ex-Ehepartner verstorben ist

    Wenn Ihr Ex-Ehepartner verstorben ist, ändern sich die Regeln geringfügig. Wenn Sie nach dem 60. Lebensjahr wieder heiraten und Ihr Ex-Ehepartner verstorben ist, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Leistung, die auf dem Ex-Einkommen Ihrer Ex basiert.

    Sie können bereits im Alter von 60 Jahren Leistungen beantragen, die auf Ihren Aufzeichnungen basieren, wenn Ihr Ex verstorben ist.

    Wenn Ihr Ex-Ehepartner verstorben ist und Sie ein behindertes Kind oder ein Kind unter 16 Jahren betreuen, das ebenfalls sein Kind ist und aufgrund seiner Aufzeichnungen Sozialversicherungsleistungen erhält, können Sie auch dann Geld einsammeln, wenn Sie nicht verheiratet waren 10 Jahre.

  • Wann enden die Vorteile für Exes?

    Die Website der Sozialversicherung enthält detaillierte Kriterien zu allen möglichen Szenarien, die dazu führen könnten, dass die Leistungen der sozialen Sicherheit eines geschiedenen Ehegatten enden. Die häufigsten Gründe sind Wiederverheiratung vor dem 60. Lebensjahr oder Tod. Die Website enthält auch Ausnahmen zu diesen Szenarien. Auch wenn Ihre Ehegattenrente enden könnte, könnten Sie gleichzeitig Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben, wenn Ihr Ex verstorben ist.