Kann ich die Sozialversicherungsleistungen für Ehepartner erhalten?

Frage: Kann ich Leistungen der Ehegattenversicherung erhalten?

Antworten:

Unabhängig davon, ob Sie während Ihres Lebens gearbeitet haben oder nicht, und Sie die Sozialversicherung erhalten haben, können Sie Anspruch auf Leistungen in Bezug auf die Aufzeichnungen eines Ehegatten haben. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie geschieden oder verwitwet sind.

Wie bei regulären Sozialversicherungsleistungen können Sie ab dem Alter von 62 Jahren beginnen (Sie können sich früher für Hinterbliebenenleistungen qualifizieren, was nachstehend erläutert wird). In der Regel wird der Betrag, den Sie erhalten, reduziert, je früher Sie mit dem Sammeln beginnen, bevor Sie das volle Renteneintrittsalter erreicht haben .

Aus diesem Grund entscheiden Sie, wann Sie und Ihr Ehepartner anfangen sollten, Ihre Leistungen zu beantragen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Funktionsweise.

Wenn Sie sich nicht für eigene Leistungen qualifizieren

Wenn Sie nicht genug in Ihrem Leben gearbeitet haben, um sich selbst für Sozialversicherungsleistungen zu qualifizieren, könnten Sie die Hälfte der vollen Altersrente Ihres Ehegatten erhalten , sobald Sie das volle Rentenalter erreicht haben, und Sie werden mit 65 Jahren für das Medicare Ihres Ehepartners qualifiziert Ehegattengeld ist zusätzlich zu ihrem Nutzen und hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Ehepartners.

Sie können mit dem Sammeln von Ehegattenleistungen im Alter von 62 Jahren beginnen, wenn Ihr Ehepartner zu diesem Zeitpunkt Leistungen beantragt hat. Aber eine vorzeitige Pensionierung reduziert Ihre Vorteile. Die Höhe Ihrer Leistung wird auf Grundlage der Anzahl der Monate bis zum Erreichen des vollen Rentenalters reduziert. Nehmen Sie an, Ihr volles Rentenalter beträgt 66 Jahre. Wenn Sie mit dem Sammeln von Ehegatten beginnen:

Wenn Sie sich für Ihre eigenen Sozialleistungen qualifizieren

Wenn Sie im Laufe Ihres Lebens gearbeitet und Ihre eigenen Sozialversicherungsgutschriften erworben haben, können Sie eine Kombination aus Ihren eigenen Leistungen und Ehegattenvorteilen erhalten.

Wenn die Leistungen Ihres Ehepartners höher sind als Ihre eigenen, werden Ihre Leistungen an den höheren Betrag angepasst.

Ehegatten können sich strategisch abstimmen, wann sie Sozialversicherung in Anspruch nehmen, um die Vorteile, die Sie als Paar erhalten, zu maximieren. Nehmen wir zum Beispiel an, Sie würden im Alter von 62 Jahren Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Sie erhalten nicht den vollen Betrag Ihrer eigenen Leistungen, aber Sie können den Betrag erhöhen, den Sie erhalten, wenn Sie Anspruch auf Leistungen für Ehegatten haben.

Alternativ könnten Sie warten. Sobald Sie das volle Renteneintrittsalter erreicht haben und Anspruch auf eine eigene Altersrente sowie eine Ehegattenrente haben, können Sie beantragen, dass Ihre eigenen Zahlungen bis zum Alter von 70 Jahren ausgesetzt werden und verspätete Altersgutschriften erhalten (oder Ihr Ehepartner kann stattdessen diese Option wählen). Dies erhöht die Höhe Ihrer Leistungszahlung im Alter von 70 Jahren.

Wenn Sie geschieden sind

Wenn Sie 10 Jahre oder länger mit demselben Ehepartner verheiratet waren und diese Person genug gearbeitet hat, um Anspruch auf Sozialversicherung zu haben, können Sie Leistungen aus dem Datensatz des ehemaligen Ehepartners erhalten, auch wenn er oder sie wieder verheiratet ist.

Um sich zu qualifizieren, müssen Sie unverheiratet sein. Wenn Sie wieder verheiratet sind, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen des ersten Ehepartners, es sei denn, die nachfolgende Ehe endet und Sie sind seit mindestens zwei Jahren geschieden.

Wenn Ihr Ehepartner gestorben ist und Sie wieder heiraten, nachdem Sie 60 Jahre alt geworden sind, sind Ihre Hinterbliebenenleistungen nicht betroffen.

Wenn Sie eine Witwe oder Witwer sind

Eine Witwe oder ein Witwer erhalten etwas, das als Hinterbliebenenleistungen von der Sozialversicherung bezeichnet wird . Die Regeln ähneln denen anderer Ehegatten, aber Hinterbliebenenleistungen können bereits im Alter von 60 Jahren beginnen. Natürlich werden Ihre Leistungen wie bei anderen Leistungen gekürzt, wenn Sie vor Erreichen des vollen Rentenalters mit dem Sammeln beginnen.

Wenn Sie eine geschiedene Witwe oder Witwer sind, sind die Regeln ähnlich. Wenn Sie jedoch vor dem 60. Lebensjahr wieder heiraten, können Sie während der Ehe keine Hinterbliebenenleistungen erhalten. Wenn Sie nach dem 60. Lebensjahr wieder heiraten, können Sie Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben. Diese Vorteile sind komplex, daher sollten Sie sie am besten mit einem Vertreter der Sozialversicherung besprechen.

Keine Notwendigkeit, sich als Ehepartner zu bewerben

Wenn Sie, Ihr Ehepartner oder Ihr Ex-Ehepartner Leistungen beantragen, merkt sich das System Ihre Anspruchsberechtigung als Ehepartner.

Sie müssen keine separate Anfrage stellen. Selbst wenn Ihr Ehepartner oder Ex-Ehepartner das förderungsfähige Rentenalter erreicht hat, aber noch keine Anwartschaft beantragt hat, können Sie mit dem Bezug von Leistungen beginnen. Wenn Sie jedoch Fragen dazu haben, ob Sie als Ehepartner in Frage kommen, können Sie Ihr örtliches Sozialversicherungsbüro besuchen oder die Nummer 1-800-772-1213 anrufen.

Natürlich, wenn Sie weiter arbeiten oder eine Rente von einem früheren Arbeitgeber erhalten, wird der Betrag, den Sie erhalten können, begrenzt sein. Und es gibt Grenzen, wie viel Sie insgesamt erhalten können. Hier ist ein hilfreicher Rechner, der zeigt, wann Sie die Sozialversicherung beanspruchen können, um Ihre Lebenszeitvorteile als Paar zu maximieren:

http://www.aarp.org/work/social-security/social-security-benefits-calculator.html

Erfahren Sie mehr über das Sammeln von Sozialleistungen:
Wann kann ich Sozialversicherungsleistungen beantragen?
So beantragen Sie die Rentenleistungen für die soziale Sicherheit
Kann ich soziale Sicherheit bekommen, wenn ich arbeite?
Steuern auf Sozialversicherungsleistungen

> Quelle: Verwaltung der sozialen Sicherheit, 2012

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