Wie alt muss mein Ex sein, damit ich einen Ehegattenvorteil sammeln kann?

Beim Sammeln von Sozialversicherungen für einen Ex ist das Alter wichtiger.

Dein Alter ist wichtiger als deine Exs. Tom Merton

Sobald Sie geschieden sind, wenn es um die Leistungen der Ehegatten geht, ist Ihr Alter wichtiger als das Alter Ihres Kindes. So funktioniert das.

Wie alt muss mein Ex sein?

Diese Frage wurde mir per E-Mail gesendet: "Hallo, ich habe eine Frage zu den Sozialleistungen meines Ex-Ehepartners. Ich werde im Juni 66 Jahre alt. Er ist ein Jahr jünger als ich. Wir waren 19 Jahre verheiratet und haben uns scheiden lassen für 20. Ich habe nicht wieder geheiratet.

Sein Verdienst übersteigt bei weitem meine. Jeder Artikel, den ich lese, ist unklar, ob er 66 sein muss (volles Rentenalter, bevor ich die Hälfte davon bekommen kann) oder 62. Kann ich 30% für ein Jahr sammeln, während er 65 bis 66 ist, dann die 50% als bald, als er 66 wird? - K "

Die Antwort hat mehrere Teile.

Antwort Teil 1: Diese Person kann nun einen Ehegattenvorteil sammeln, obwohl ihr Ex noch nicht 66 ist.

Sie können eine Ehegattenrente beziehen, solange Sie 62 Jahre alt sind, und solange Ihr Ehepartner 62 Jahre alt ist - auch wenn Ihr Ex noch keine eigenen Leistungen beantragt hat. Ich beantworte dies in Punkt 6 meiner 10 Sozialversicherungs-Fakten über Leistungen für einen Ehegatten- Artikel wie folgt: "Ihr Ex-Ehepartner muss keine eigenen Sozialversicherungsleistungen beantragen, damit Sie Anspruch auf eine Leistung haben, die auf deren Leistungen basiert aufnehmen, aber sie müssen Anspruch auf diese Leistungen haben. (Sie müssen mindestens 62 Jahre alt sein, das früheste Alter, in dem Sie Anspruch auf Ihre Altersrente haben.) "

Der nächste Teil der Frage fragt: "Kann ich 30% für ein Jahr sammeln, während er 65 bis 66 Jahre alt ist, und dann die 50% sammeln, sobald er 66 Jahre alt wird?"

Antwort Teil 2: Nein, so geht das nicht. Die Kürzung der Leistungen basiert auf Ihrem vollen Renteneintrittsalter , nicht auf dem Ihres Ehepartners. Was in diesem Fall eine gute Nachricht ist.

Wenn Sie im Alter von 66 eine Ehegattenrente beziehen und Ihr Ehepartner 65 Jahre alt ist, ob Sie es glauben oder nicht, erhalten Sie die volle 50% ige Ehegattenrente, weil Sie Ihr volles Rentenalter erreicht haben.

Wenn Ihr Ex-Ehepartner nur 62 Jahre alt und Sie 66 Jahre alt wären, würden Sie immer noch die volle 50% ige Ehegattenrente erhalten. Bevor Sie dies tun, sollten Sie eine andere Option in Betracht ziehen.

Wenn Sie am oder vor dem 1. Januar 1954 geboren wurden, sollten Sie eine Strategie in Erwägung ziehen, bei der Sie einen eingeschränkten Antrag auf Ehegattengeld stellen (Sie beschränken die Bewerbung, sodass Sie sich nur bewerben Ehepartner.) Sie können diesen eingeschränkten Antrag nur dann einreichen, wenn Sie Ihr volles Renteneintrittsalter erreicht haben. Dann werden Sie zu Ihrem eigenen Vorteil wechseln, wenn Sie 70 erreichen.

Durch die Einreichung eines eingeschränkten Antrags wird Ihr eigener Vorteil weiterhin verzögerte Ruhestandsgutschriften ansammeln , bis Sie 70 Jahre alt werden. Diese Strategie könnte für Sie funktionieren, wenn Ihr Leistungsalter von 70 Jahren höher wäre als Ihr Ehegattengeld von 66 Jahren, wie es Ihnen erlauben würde um die Ehegattenrente für 4 Jahre zu sammeln, bevor Sie zu Ihrem eigenen Vorteil wechseln. Aufgrund der im November 2015 verabschiedeten neuen Sozialversicherungsgesetze ist diese eingeschränkte Antragsoption nicht verfügbar, wenn Sie am oder nach dem 2. Januar 1954 geboren wurden.

Hinweis: Wenn Sie sich unabhängig von Ihrem Geburtsdatum anmelden, bevor Sie Ihr eigenes Renteneintrittsalter erreicht haben, funktioniert diese Umschaltstrategie nicht, da Sie einen eingeschränkten Antrag nicht vor Erreichen des vollen Rentenalters stellen können.