Der Titel variiert, aber die Aufgaben eines persönlichen Vertreters sind nahezu identisch
Der Begriff Verwalter wird auch in einigen Staaten verwendet, aber während die Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Verwalters praktisch identisch mit denen eines persönlichen Vertreters oder Testamentsvollstreckers sind, erledigt ein Verwalter häufig nichtstaatliche Nachlässe.
Das sind Stände, wo der Verstorbene ohne einen Willen gestorben ist, einen Willen hinterlassen hat, ohne einen persönlichen Vertreter zu nennen, oder der Einzelne, den er gewählt hat, ist nicht in der Lage oder nicht willens, aus irgendeinem Grund zu dienen. Das Gericht wird einen Administrator ernennen, der in diesen Situationen die Nachlassverwaltung übernimmt.
Idealerweise werden Sie in Ihrem letzten Testament einen persönlichen Vertreter benennen, und dieser Einzelne wird in der Lage und bereit sein zu dienen, wenn die Zeit gekommen ist. Sie können aber auch vermeiden, dass das Gericht einen Administrator ernennt, indem Sie auch eine oder mehrere Sicherungskopien benennen, falls Ihre erste Wahl nicht verfügbar ist. Natürlich sollten Sie auch immer Ihre erste Wahl überprüfen, um sicherzustellen, dass er bereit ist, die Verantwortung für die Beilegung Ihres Nachlasses zu übernehmen, was beträchtlich sein kann.
Für was Ihr persönlicher Vertreter verantwortlich sein wird
Obwohl die Nachlassgesetze variieren können, umfassen die Aufgaben Ihres persönlichen Vertreters oder Testamentsvollstreckers Folgendes:
- Auffinden und Bewahren Ihrer Nachlassvermögen : Diese Vermögenswerte sind Eigentum, das keine andere Möglichkeit hat, an eine lebende Person zu gehen. Lebensversicherungen und bestimmte Rentenkonten mit Begünstigtenbezeichnungen werden von Rechts wegen direkt an Begünstigte weitergegeben, so dass sie nicht in Ihr Testament aufgenommen werden Immobilien.
- Erlangen von Sterbedaten für Ihre Nachlassvermögen : Dies kann die Bestellung von Bewertungen von Immobilien und Geschäftsinteressen umfassen.
- Erlangen von Todesdatumswerten für Vermögenswerte ohne Nachlass : Wenn es scheint, dass Ihr Nachlass Erbschaftssteuern schuldet, müssen Werte für diese Vermögenswerte ebenfalls festgelegt werden. Ab 2016 unterliegen nur Brutto-Immobilien mit einem Wert von mehr als 5,45 Mio. US-Dollar Grundsteuern, einige Staaten erheben jedoch auch Erbschaftssteuern. Ihr Brutto-Steuerguthaben ist der Gesamtwert aller Ihrer Besitztümer, sowohl Erbgut als auch Eigentum, das direkt an einen lebenden Begünstigten weitergegeben wird.
- Identifizieren Sie Ihre Gläubiger und zahlen Sie Ihre Schulden aus: Dazu gehören in der Regel laufende Zeitungsanzeigen, um alle Unternehmen und Personen, denen Sie möglicherweise Geld schuldig sind, zu warnen. Sie können dann Ansprüche auf das Anwesen für das, was sie geschuldet sind, geltend machen. Ihr persönlicher Vertreter sollte auch schriftliche Mitteilungen direkt an alle Gläubiger senden, die sie identifizieren und lokalisieren kann.
- Vorbereitung und Einreichung von Steuererklärungen: Dies beinhaltet Ihre endgültige Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr Ihres Lebens, sowohl für den Bund als auch für den Staat, falls zutreffend. Wenn Ihr Nachlass erheblich groß ist oder Ihr Staat Grundsteuern erhebt, wird Ihr persönlicher Vertreter auch die Nachlasssteuererklärungen vorbereiten.
- Bezahlen der laufenden Ausgaben für die Verwaltung Ihres Nachlasses: Ihre Schulden, Steuern und die Betriebskosten Ihres Nachlasses müssen bezahlt werden, bevor das Testament geschlossen wird. Dies kann erfordern, dass Ihr persönlicher Vertreter Vermögenswerte verkauft oder liquidiert, um das Geld zu beschaffen.
- Verteilen des Guthabens an Ihre Begünstigten: Dies erfordert in der Regel die Einreichung eines oder mehrerer Dokumente beim Nachlassgericht, einschließlich einer Liste der Erbschaftsguthaben des Guts und deren Werte sowie eine Verbuchung aller bezahlten Schulden, Steuern und Aufwendungen .
Wie Sie sehen können, kann die persönliche Vertretung eine große Verantwortung sein und ist oft eine zeitaufwendige Belastung. Sie sollten in der Lage sein, die richtige Person oder Institution für die Arbeit mit Hilfe Ihres Nachlassverwalters zu wählen.