Sozialversicherung jetzt und später Ehepartner-Benefit-Strategie

Wenn Sie verheiratet sind, können Sie in der Lage sein, mehr Einkommen aus der Sozialversicherung zu bekommen, indem Sie sich Ihre Optionen als Paar ansehen, anstatt als zwei Personen. Wenn einer von Ihnen am oder vor dem 1. Januar 1954 geboren wurde, steht Ihnen eine Anspruchsmöglichkeit zur Verfügung, die manchmal als Double-Dip bezeichnet wird. Diese "Jetzt und später sammeln" -Strategie bietet jetzt ein gewisses Einkommen, während Sie einen höheren Nutzen für später sichern.

So funktioniert das.

Die "Jetzt und später sammeln" -Strategie für soziale Sicherheit

Wenn Sie verheiratet sind, können Sie mit der Strategie "Jetzt und später sammeln" eine Ehegattenrente erhalten, während Sie auf Ihrem eigenen Leistungsbetrag aufgeschobene Altersgutschriften erhalten. In der Regel würde der höhere Verdiener eines Paares dies berücksichtigen, so dass sie im Alter von 70 Jahren das bestmögliche erreichen könnten. Dieses höhere Alter von 70 Jahren wird dann als Hinterbliebenenleistung eingesperrt.

Wer kann jetzt und später Anspruch erheben?

Sie müssen eine eingeschränkte Anwendung zur Verwendung dieser Strategie einreichen . Leider können aufgrund von Änderungen der Sozialversicherungsbestimmungen, die im November 2015 in Kraft getreten sind, nur Personen, die am oder vor dem 1. Januar 2016 das 62. Lebensjahr vollendet haben - was bedeutet, dass Sie am oder vor dem 1. Januar 1954 geboren wurden - einen Antrag stellen eingeschränkte Anwendung für Ehegattenvorteile. (Witwen und Witwer können jedoch weiterhin eine eingeschränkte Anwendung verwenden.)

Außerdem müssen Sie das volle Rentenalter (FRA) erreicht haben und Ihr Ehepartner muss einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.

Wenn Ihr Ehepartner bis zum 30. April 2016 eine eigene FRA erreicht hatte, hatten Sie die Möglichkeit , Leistungen zu beantragen und auszusetzen , mit denen Sie nun eine Ehegattenrente erhalten könnten.

Seit dem Ablauf der Frist zum 30. April 2016 hat Ihr Ehepartner, wenn er Ihre eigenen Leistungen aussetzt, auch alle Leistungen ausgesetzt, die auf seinen Aufzeichnungen basieren. Das bedeutet, dass Sie während der Aussetzung ihres Vorteils keinen Anspruch auf einen Ehegattenanspruch geltend machen konnten.

Warum funktioniert es nicht, wenn Sie das volle Ruhestandsalter nicht erreicht haben?

Wenn Sie vor Ihrem vollständigen Renteneintrittsalter Sozialversicherungsleistungen beantragen, qualifizieren Sie sich automatisch und erhalten den höheren Betrag einer Leistung auf der Grundlage Ihrer eigenen Einkommensdaten oder 50% der vollen Altersrente Ihres Ehegatten (dann weiter reduziert, wenn Sie vorher Anspruch erheben) Ihr eigenes Vollpensionsalter).

Wenn Sie bis zur Vollendung des Rentenalters warten und am oder vor dem 1.1.1954 geboren wurden, haben Sie mehr Wahlmöglichkeiten. Sie können Leistungen beantragen und sich dafür entscheiden, nur eine Ehegattenrente zu sammeln, die auf dem Einkommensnachweis Ihres Ehepartners basiert (oder Ihren früheren Ehepartner, wenn Sie seit mindestens zehn Jahren verheiratet sind). Ihre eigene Sozialversicherungsleistung wird bis zu Ihrem 70. Lebensjahr weiterhin aufgeschobene Altersgutschriften akkumulieren. Wenn Sie das 70. Lebensjahr erreichen, wechseln Sie von der Ehegattenleistung zu Ihrem eigenen Vorteil.

Beispiel: Kara, 66, arbeitet noch. Ihr Ehemann Bob sammelt Sozialversicherungsrenten. Kara wurde am oder vor dem 1. Januar 1954 geboren, also reicht sie einen eingeschränkten Antrag für Sozialleistungen ein, basierend auf Bobs Verdienstaufzeichnungen. Kara arbeitet bis zum Alter von 70 Jahren weiter. Sie sammelt ihren Gattenbonus während der Arbeit für die nächsten vier Jahre; im Alter von 70 Jahren geht sie in Rente und wechselt zu ihrer eigenen, jetzt viel größeren Sozialversicherung.

Für diejenigen, die am oder nach dem 2. Januar 1954 geboren sind, wenn Sie Leistungen beantragen, werden Sie automatisch alle Leistungen beantragen, für die Sie anspruchsberechtigt sind, und Sie erhalten die höhere Leistung oder eine Ehegattenrente. Wenn Ihr Ehepartner noch nicht angemeldet ist, haben Sie keinen Anspruch auf eine Ehegattin, also erhalten Sie Ihre eigene.

Wenn Ihr Ehegatte Akten einlegt, wenn Sie einen zusätzlichen Betrag schulden, weil der Ehegattenvorteil größer ist als Ihr eigener, wird dieser zusätzliche Betrag Ihnen automatisch gegeben. Versuchen Sie nicht, alle diese Optionen selbst auszuarbeiten, sondern überlegen Sie sich, wie Sie mithilfe eines Sozialversicherungsrechners herausfinden, welche Forderungsstrategie am besten für Sie geeignet ist.