Wie man ausländische Bankkonten dem US-Finanzministerium meldet

Der Foreign Bank Account Report (FBAR) ist jedes Jahr am 30. Juni fällig.

Eventuell müssen Sie den Bericht über ausländische Bank- und Finanzkonten (FINCEN-Formular 114) ausfüllen. jedes Jahr, wenn Sie ausländische Bankkonten oder andere Arten von Finanzkonten mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten besitzen oder daran interessiert sind. Dieser Bericht ist getrennt von Ihrer Einkommensteuererklärung , obwohl die beiden Berichte miteinander verknüpft sein können.

Neu für das Kalenderjahr 2013

Ausländische Bankkonten melden

Sie müssen Konten, die Sie bei ausländischen Banken und anderen Finanzinstituten halten, melden, wenn Ihr Gesamtkontostand zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Kalenderjahres 10.000 USD oder mehr beträgt. Dies gilt sowohl für Konten, für die Sie Eigentümer sind, als auch für Konten, für die Sie nicht der Eigentümer sind, die jedoch berechtigt sind, Transaktionen im Auftrag des Kontoinhabers durchzuführen.

Melden Sie sich mit dem FINCEN-Formular 114 für jedes ausländische Finanzkonto, das Sie besitzen oder mit Unterschrift versehen haben. Dieses Formular ist ziemlich selbsterklärend. Sie erhalten Informationen zu allen Ihren im Ausland geführten Finanzkonten, wie z. B. dem Namen der Bank oder des Finanzinstituts, in dem das Konto geführt wird, Ihrer Kontonummer und Ihrem Kontostand.

Beachten Sie, dass der Kontoauszug für jeden Kontoinhaber gespeichert wird. Verheiratete Paare müssen entweder separate Berichte oder einen gemeinsamen Bericht einreichen. Bei Konten mit mehreren Kontoinhabern oder Personen mit Unterschriftsberechtigung können mehrere Personen oder Unternehmen dasselbe Konto auf separaten Berichten über ausländische Bankkonten melden.

Welche Arten von ausländischen Finanzkonten sind meldepflichtig?

Die folgenden Arten von Finanzkonten müssen auf dem Kontoauszug für ausländische Bankkonten gemeldet werden, wenn Sie den Schwellenwert für die Einreichung von Unterlagen erfüllen:

Welche Arten von Bankkonten und Finanzkonten dem Finanzministerium gemeldet werden müssen, wird ausführlich in 31 CFR Part 1010 und in der Erklärung des Finanzministeriums zu ihren am 24. Februar 2011 im Federal Register veröffentlichten Revisionen dieser Verordnungen erörtert ( http://edocket.access.gpo.gov/2011/pdf/2011-4048.pdf ). Ich verweise Sie auf dieses Dokument für eine sehr detaillierte Analyse, welche Arten von Finanzkonten meldepflichtig sind.

Wann zu archivieren

Das FINCEN-Formular 114 muss bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die im vorherigen Kalenderjahr im Besitz befindlichen ausländischen Bankkonten melden. Der ausländische Bankkontobericht muss bis zum 30. Juni eingehen. FinCEN verlangt, dass Formular 114 elektronisch eingereicht wird.

Was passiert, wenn Sie die Anmeldefrist verpassen? Das IRS führt derzeit eine Offshore-Initiative zur freiwilligen Offenlegung von Personen durch, die späte ausländische Bankkontenberichte einreichen müssen und zuvor nicht deklarierte ausländische Einkünfte melden müssen.

Personen, die dieses freiwillige Offenlegungsprogramm erwägen, sollten sich vor der Teilnahme an diesem IRS-Programm mit einem Steueranwalt beraten.

Wo zu archivieren

Formular 114 wird elektronisch über das Financial Crimes Enforcement Network eingereicht, das sich unter bsaefiling.fincen.treas.gov/main.html befindet.

Wenn Sie eine Alternative zur elektronischen Einreichung benötigen, rufen Sie die FinCEN Regulatory Helpline unter 800-949-2732 (gebührenfrei in den USA) an.

Rufen Sie außerhalb der USA die Nummer 703-905-3975 an (nicht gebührenfrei).

Formulare und Anweisungen

Wo man technische Hilfe mit FBARs erhält

Amerikaner können Hilfe mit ihren ausländischen Bankkonto Berichten erhalten, indem sie das IRS bei 866-270-0733 anrufen (gebührenfrei innerhalb der Vereinigten Staaten) oder 313-234-6146 (nicht gebührenfrei, für Anrufer außerhalb der US). Diese Telefonhotline ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr Eastern Time verfügbar. Sie können FBAR-bezogene Fragen auch per E-Mail an FBARquestions@irs.gov senden.

Wenn Sie Hilfe bei Fragen zur elektronischen Einreichung benötigen, wenden Sie sich bitte an BSAEFilingHelp@fincen.gov oder rufen Sie den BSA E-Filing Helpdesk unter der Nummer 866-346-9478 (gebührenfrei in den USA) an. Der E-Filing Help Desk ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr Eastern Time geöffnet.

FBAR mit der Steuererklärung koordinieren

Während der ausländische Bankkontobericht kein Steuerformular ist und nicht dem IRS vorgelegt wird, müssen Informationen bezüglich der ausländischen Bankkonten möglicherweise mit Informationen über die Steuererklärung abgestimmt werden.

Einkünfte, die innerhalb dieser ausländischen Finanzierungskonten generiert werden, werden in der Ertragsteuererklärung im Jahr der Einkommenserzielung ausgewiesen. Sie melden das ausländische Einkommen basierend auf der Art des erzielten Einkommens. Zum Beispiel würden Zinsen und Dividenden in Ihrem Terminkalender B, Kapitalgewinne in Ihrem Terminkalender D usw. angegeben. Wenn Sie Dividenden oder Zinsen für diese Konten verdienen, achten Sie darauf, das Kästchen in Teil III, Zeile 7a, in Anhang B anzukreuzen, und geben Sie das Land oder die Länder an, in denen Sie Konten haben.

In einigen Fällen muss eine Person möglicherweise Formular 8938, Erklärung über ausländische finanzielle Vermögenswerte, mit ihrer Steuererklärung einreichen. Dieses Steuerformular ist unabhängig vom Bericht des ausländischen Bankkontos, enthält jedoch ähnliche Informationen. Für die Offenlegung ausländischer Konten bestehen separate Schwellenwerte. Für Zwecke der Form 8938 beginnt der Schwellenwert bei einem Gesamtkontostand von 50.000 US-Dollar am letzten Tag des Jahres oder 75.000 US-Dollar zu jeder Zeit während des Jahres. Für Ehepaare, die gemeinsam einreisen, und für im Ausland lebende Amerikaner gelten höhere Meldeschwellen. Das folgende Diagramm des IRS kann hilfreich sein: Vergleich der Anforderungen von Form 8938 und FBAR. Darüber hinaus können alle ausländischen Steuern, die auf ausländisches Einkommen gezahlt werden, für den ausländischen Steuerkredit auf Formblatt 1116 angerechnet werden .

Wer muss TD F 90-22.1 einreichen?

Jeder US-Bürger oder gebietsansässige Ausländer, eine Personengesellschaft, eine Körperschaft, ein Nachlass oder eine Treuhandgesellschaft muss TD F 90-22.1 einreichen, wenn sie "eine finanzielle Beteiligung oder Unterschriftsvollmacht oder eine andere Autorität über finanzielle Konten, einschließlich Banken, Wertpapiere oder andere Arten von Finanzkonten in einem anderen Land, wenn der Gesamtwert dieser Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt während des Kalenderjahres 10.000 USD übersteigt. " (Aus den Anweisungen für TD F 90-22.1)

Ausnahmen von der Einreichung

Sie müssen keine in US-amerikanischen Bankfilialen geführten Konten melden, selbst wenn diese Banken in einem anderen Land ansässig sind. Militärische Banken gelten als inländische US-Banken. Sie müssen keine Konten bei Banken in Guam, Puerto Rico und den US Virgin Islands melden. Sie müssen auch keine US-basierten Konten melden, die von einer Zweigstelle oder Abteilung einer ausländischen Bank gehalten werden.

Gesetz über den Bericht über Konten ausländischer Banken

Das Gesetz, nach dem US-Bürger und gebietsansässige Ausländer ihre ausländischen Bankkonten melden müssen, findet sich in Kapitel XF 31 CFR (früher 31 CFR 103).

Abschnitt 103.24 lautet wie folgt:

Sec. 103.24 Berichte von ausländischen Finanzkonten.

(a) Jede Person, die der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten untersteht (mit Ausnahme einer ausländischen Tochtergesellschaft einer US-Person), die an einer Bank, einem Wertpapier oder einem anderen Finanzkonto in einem anderen Land ein finanzielles Interesse oder eine Unterschrift oder eine andere Autorität besitzt eine solche Beziehung zu dem Kommissar der Internal Revenue für jedes Jahr, in dem eine solche Beziehung besteht, und stellen solche Informationen zur Verfügung, die in einem Meldeformular angegeben werden müssen, das vom Secretary von solchen Personen eingereicht wird. Personen, die ein finanzielles Interesse an 25 oder mehr ausländischen Finanzkonten haben, müssen dies nur auf dem Formular notieren. Diese Personen müssen detaillierte Angaben zu jedem Konto machen, wenn der Sekretär oder sein Delegierter dies wünschen. (31 CFR 103.24)

Verjährung für die Meldung von Auslandskonten

Für die Beurteilung von zivilrechtlichen Strafen gelten sechs Jahre, für strafrechtliche Sanktionen fünf Jahre. (Quelle: New York State Anwaltskammer, unter Berufung auf 31 USC Abschnitt 5321 (b) (1) und 18 USC Abschnitt 3282.)

Der IRS empfiehlt, dass die Steuerzahler ihren Auslandskontenbericht für fünf Jahre aufbewahren sollten. "Die Aufzeichnungen müssen ab dem 30. Juni des Jahres, das auf das gemeldete Kalenderjahr folgt, für einen Zeitraum von 5 Jahren aufbewahrt werden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Die Aufbewahrung einer Kopie des archivierten FBAR kann helfen, die Anforderungen der Buchführung zu erfüllen. " Zusätzlich empfehle ich, dass die Steuerzahler mindestens sechs Jahre lang Kopien ihrer Kontoauszüge sowie ihrer ausländischen Kontoauszüge aufbewahren sollten (was der längsten Verjährungsfrist entspricht).

Strafen für Nicht-Einreichung

Das Finanzministerium kann sehr strenge Strafen verhängen, weil es TD F 90-22.1 nicht eingereicht hat.

"Zivil- und Strafsanktionen, einschließlich unter bestimmten Umständen eine Geldstrafe von nicht mehr als 500.000 US-Dollar und Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren, werden für die Unterlassung der Einreichung eines Berichts, Bereitstellung von Informationen und Einreichung eines falschen oder betrügerischen Berichts vorgesehen." (Aus dem Datenschutzgesetz auf Formular 90-22.1)

Laut Steueranwalt Howard Rosen können folgende Strafen gewertet werden:

Weitere Fragen

Weitere Fragen in Bezug auf diese Probleme sollten an die IRS gebührenfreie Steuerberatung Linie (800) 829-1040, die die allgemeine Hotline für die IRS ist, gerichtet werden. Die Agentur hat auch eine spezielle Hotline eingerichtet, die speziell auf die Problematik ausländischer Bankkonten unter (866) 270-0733 (gebührenfrei) oder (313) 234-6146 (gebührenfrei) ausgerichtet ist. Fragen können auch per E-Mail an die IRS bei FBARquestions@irs.gov gesendet werden .