Ein Blick in die überarbeiteten "Gun-Jumping" Bestimmungen
Offiziellen Dokumenten der SEC zufolge "stimmte die Kommission am 29. Juni 2005 zu, Änderungen an den Registrierungs-, Kommunikations- und Angebotsprozessen nach dem Securities Act von 1933 zu verabschieden. Neben vielen anderen Bestimmungen aktualisieren und liberalisieren die Regeln erlaubte Angebotstätigkeit und Kommunikation durch die Überarbeitung der "gun jumping" -Bestimmungen nach dem Securities Act mehr Informationen für die Anleger zugänglich zu machen. Die kumulativen Auswirkungen dieser Regeln sind wie folgt:
- Bekannte erfahrene Emittenten können jederzeit mündliche und schriftliche Mitteilungen tätigen, einschließlich der Verwendung einer neuen Art von schriftlicher Mitteilung, die als "kostenloser Prospekt" bezeichnet wird, vorbehaltlich der aufgezählten Bedingungen (einschließlich in einigen Fällen der Einreichung) mit der Kommission).
- Allen berichterstattenden Emittenten ist es jederzeit gestattet, weiterhin regelmäßig veröffentlichte faktische Geschäftsinformationen und zukunftsgerichtete Informationen zu veröffentlichen.
- Nicht meldepflichtigen Emittenten ist es jederzeit gestattet, weiterhin faktische Geschäftsinformationen zu veröffentlichen, die regelmäßig veröffentlicht werden und zur Verwendung durch andere Personen als ihre Anleger oder potenziellen Anleger bestimmt sind.
- Mitteilungen von Emittenten, die mehr als 30 Tage vor der Einreichung einer Registrierungserklärung eingehen, sind zulässig, sofern sie nicht auf ein Wertpapierangebot verweisen, das Gegenstand einer Registrierungserklärung ist.
- Allen Emittenten und anderen Angebotsteilneh- mern ist es gestattet, nach Einreichung der Registrierungserklärung einen kostenlosen Prospekt zu verwenden, der den aufgezählten Bedingungen (einschließlich der Einreichung bei der Kommission) unterliegt. Die Anbietenden, die nicht zum Emittenten gehören, haften nur dann für einen kostenlosen Prospekt, wenn sie den kostenlosen Emissionsprospekt von einem anderen Anleiheteilnehmer, der sie nutzt, verwenden, sich darauf beziehen oder sich an der Planung und Nutzung des Prospekts beteiligen. Die Emittenten haften für jegliche Emittenteninformationen, die in den kostenlosen schriftlichen Prospekten eines anderen Angebotsteilneh- mers enthalten sind, sowie für kostenlose Prospekte, die sie vorbereiten, verwenden oder auf die sie sich beziehen.
- Die Ausschlüsse aus der Definition des Prospekts werden erweitert, um eine breitere Kategorie routinemäßiger Kommunikation in Bezug auf Emittenten, Angebote und Verfahrensangelegenheiten wie Mitteilungen über den Zeitplan für ein Angebot oder über Verfahren zur Kontoeröffnung zu ermöglichen.
- Die Ausnahmen für Forschungsberichte werden erweitert. Einige dieser neuen Regeln enthalten die Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung. Die meisten Regeln sind zum Beispiel nicht verfügbar, um Schecks, Penny-Aktien- Emittenten oder Shell-Unternehmen zu leeren. "
Wenn Sie ein regelmäßiger Investor sind, der nicht viel Kontakt mit der Wall Street oder Unternehmensleitungen hat, ist es unwahrscheinlich, dass Sie von der ruhigen Periode betroffen sind.
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Was Sie in einer ruhigen Zeit tun können
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- Erfahren Sie, wie Sie die Bilanz eines Unternehmens lesen und auswerten können. Investieren in Lektion 3: Analyse einer Bilanz .
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