Der gemeinsame Fondsprospekt

Anlagefonds-Zusammenfassung Prospekt Definition und Verwendung

Haben Sie jemals einen Prospekt über Investmentfonds gelesen? Ein zusammenfassender Prospekt ist, wie der Name schon sagt, eine Zusammenfassung des vollständigen Prospekts. Wenn Sie einen Prospekt gelesen haben, würden Sie in der Minderheit der Anleger sein, die sogar sagen können, was es ist und wofür es verwendet wird. In der Tat könnten einige, die einen Prospekt gelesen haben, sagen, dass ihr bester Zweck eine Schlafhilfe ist. Und eine effektive dabei!

Glücklicherweise gibt es für diejenigen Anleger, die tatsächlich einen Investmentfonds analysieren und vor dem Kauf von Aktien verantwortlich sein wollen, eine leichtere Lektüre, einen so genannten zusammenfassenden Prospekt.

Zusammenfassung Prospektdefinition

Der zusammenfassende Prospekt ist nicht zu verwechseln mit dem Profilprospekt oder dem gesetzlichen Prospekt und bietet eine Verbesserung gegenüber dem Prospekt mit den vollständigen Fondsprospekten, der oft verwirrend und mit juristischen Fragen verwechselt wird. Am 28. Februar 2009 wurden die modernen Prospektzusatzbestimmungen in Kraft gesetzt, und alle Investmentfonds haben diese standardisierten Vorschriften seit dem 1. Januar 2010 eingehalten.

Da der vollständige Prospekt für den gewöhnlichen Anleger nicht leicht zu verstehen ist, verlangen die zusammengefassten Prospektvorschriften, dass die Investmentfonds den Anlegern eine kurze Zusammenfassung (in der Regel drei bis vier Seiten) - in einfachem Englisch - der wichtigsten Informationen zur Verfügung stellen Anleger sollten fundierte Anlageentscheidungen über den jeweiligen Investmentfonds treffen.

Die SEC hat auch eine Regel angenommen, die es einem zusammenfassenden Verkaufsprospekt ermöglicht, die Prospektlieferbedingungen zu erfüllen, solange der zusammenfassende Verkaufsprospekt, der vollständige, gesetzliche Prospekt und andere erforderliche Informationen online verfügbar sind.

Aus diesem Grund sehen Sie diese lästigen kleinen Papierhefte nicht mehr (für diejenigen von Ihnen, die mehr als 10 Jahre investiert haben, die sich an den alten Prospekt erinnern könnten).

Was ist in einem zusammenfassenden Fondsprospekt?

Der zusammenfassende Prospekt muss die folgenden Angaben in standardisierter Reihenfolge enthalten und darf keine zusätzlichen Informationen oder erforderliche Informationen enthalten:

  1. Anlageziele / Ziele
  2. Gebührentabellen
  3. Hauptinvestitionsstrategien, Hauptrisiken und Performancetabelle
  4. Verwaltungsinformationen
  5. Kauf- und Verkaufsinformationen
  6. Steuerinformation
  7. Finanzintermediäre Vergütungsinformationen

Alternative Informationsquellen zum zusammenfassenden Prospekt des Investmentfonds

Das Erfordernis von Investmentfondsgesellschaften, den zusammenfassenden Prospekt anzubieten, war ein nützlicher Schritt, um die Komplexität von Investitionen in Investmentfonds in ein einfacheres, zugänglicheres Format zu transformieren. Anleger können jedoch auch grundlegende Informationen über Investmentfonds wie das Anlageziel, die Gebühren, den Managerhintergrund und die frühere Wertentwicklung auf Websites finden, die alle Hausaufgaben für Anleger erledigen und diese Informationen verständlich vermitteln.

Einige der besten Websites, um Investmentfonds zu recherchieren, sind Morningstar, Lipper Leader, Kiplinger Mutual Fund Finder, FundReveal und MAXFunds. Jede Site hat ihr eigenes Aussehen, Gefühl und Spezialisierung. Es ist also eine gute Idee, sich alle anzusehen, um herauszufinden, welcher Forschungsstandort am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Und wenn man zu dem Gedanken und dem Zweck des Lesens des zusammenfassenden Prospekts zurückkehrt, ist es viel leichter zu lesen als der vollständige Prospekt; so dass Investoren es schlau sind, es zu lesen, zusätzlich zur Erforschung von Websites.

Sobald Sie Ihre Hausaufgaben gemacht haben, werden Sie sicher sein, dass Sie die bestmögliche Wahl getroffen haben, bevor Sie Investmentfonds kaufen.

Siehe auch: Endgültige Maßnahme der Securities and Exchange Commission zu den Bestimmungen des Gesamtprospekts