Abzüge von Gemeinschaftseigentum

Zuweisen von Steuerabzügen zwischen Ehegatten, die sich separat anmelden

Verheiratete Paare, die separate Bundessteuererklärungen einreichen, müssen Gemeindeinvestitionen und Gemeindesteuern identifizieren, damit sie wissen, wie viel jeder Ehegatte über eine separat eingereichte Steuererklärung berichten sollte.

Im Allgemeinen werden die meisten Abzüge gleichmäßig aufgeteilt, wobei jeder Ehepartner die Hälfte der Gesamtabzüge angibt. Einige Abzüge müssen jedoch separat zugeordnet werden. Und dennoch können andere Abzüge eine gemischte Zuordnung haben.

Allgemeine Regel zum Aufteilen von Steuerabzügen für Ehepartner, die separat eingereicht werden

In den Gemeinschaftseigentumsstaaten wird unterschieden zwischen Eigentum, das von beiden Ehegatten als Teil ihrer ehelichen Gemeinschaft (Gemeinschaftseigentum) rechtlich gehalten wird, und Eigentum, das nur einem Ehepartner als Rechtseigentum gilt (separates Eigentum). Steuerabzüge werden in Abhängigkeit davon klassifiziert, ob es sich bei dem zugrunde liegenden Grundstück um Gemeinschaftseigentum oder um ein separates Grundstück handelt oder ob es sich bei dem erzielten Einkommen um ein kommunales Einkommen oder ein separates Einkommen handelt.

Zum Beispiel wäre ein Abzug in Bezug auf Investitionskosten ein Gemeinschaftsabzug, wenn die Investition Gemeinschaftseigentum ist. Handelt es sich bei der Investition um eine separate Immobilie eines Ehegatten, so ist der Abzug für die Investitionskosten ein separater Abzug für den Ehegatten, der das Einkommen erzielt hat. Wenn eine Investition eine Mischung aus gemeinschaftlichem und getrenntem Eigentum ist, wird der Abzug im gleichen Verhältnis zugewiesen.

Persönliche Ausnahmen zuweisen

Jeder Ehepartner nimmt seine persönliche Befreiung in Anspruch . Wenn das Paar Abhängige hat , dann kann das Paar entscheiden, wer die persönlichen Ausnahmen für die Familienangehörigen nimmt. Eine persönliche Ausnahme kann nicht aufgeteilt werden. Wenn also das Paar drei unterhaltsberechtigte Personen hat, kann ein Ehepartner alle drei abhängigen Personen oder zwei oder eine oder keine nehmen.

Standardabzug gegen Einzelabzüge

Verheiratete Paare, die getrennt einreichen, müssen beides zusammen oder beide den Standardabzug nehmen. Im Allgemeinen ist es ratsam, den Abzug zu wählen, der für beide Rückgaben von Vorteil ist.

Abzug für traditionelle IRAs

Individuelle Rentenkonten (IRA) gelten als separate Eigenschaft nach Bundessteuergesetze. Jeder Ehegatte bestimmt seinen Anspruch auf einen traditionellen IRA-Abzug basierend auf dem ohne Berücksichtigung der Gemeinschaftseigentumsregeln berechneten Arbeitseinkommen. Gleiches gilt für die Bestimmung der Anspruchsberechtigung für eine Roth IRA .

Hypothekenzinsen und Grundsteuerabzüge

Steuerabzüge in Bezug auf Immobilien werden basierend darauf zugewiesen, ob es sich bei dem Objekt um Gemeinschaftseigentum oder um ein separates Grundstück handelt. Wenn ein Haus als Gemeinschaftseigentum gehört, wird der Abzug für Hypothekenzinsen und Grundsteuern gleichmäßig zwischen den beiden Ehepartnern aufgeteilt. Wenn ein Haus als separates Eigentum besitzt, wird der Ehegatte, der der Eigentümer des Eigentums ist, die Abzüge nehmen.

Persönliche Abzüge, die nicht mit Eigentum verbunden sind

Persönliche Ausgaben für medizinische Ausgaben , Wohltätigkeits- , Umzugs- und Studiengebühren sind für den Ehegatten, der die Kosten tatsächlich bezahlt, abzugsfähig, sofern die Ausgaben aus den separat verwalteten Geldern des Ehegatten bezahlt werden.

Wenn die Ausgaben aus Gemeinschaftsmitteln (wie einem gemeinsamen Bankkonto) bezahlt werden, teilen die Ehegatten den Abzug zwischen ihnen gleichmäßig auf.

Unterhaltsabzug

Wenn ein Ehegatte vor Abschluss der Scheidung Unterhaltszahlungen an einen anderen Ehegatten leistet, ist der Unterhaltsanspruch für den zahlenden Ehegatten abzugsfähig, soweit die Zahlungen 50% des unterstellten Gemeinschaftseinkommens des Ehegatten übersteigen. Der Grund dafür ist, dass jeder Ehegatte bereits die Hälfte des Einkommens der Gemeinschaft besitzt, so dass die Übertragung dieser Beträge nicht steuerpflichtig ist. Beträge, die über die Einkommensverteilung des Gemeinwesens hinausgehen, sind ein getrenntes Einkommen für den empfangenden Ehepartner und ein separater Abzug für den zahlenden Ehepartner.